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Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
Urteil verkündet am 31.01.2007
Aktenzeichen: 13 U 97/06
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 247 |
Brandenburgisches Oberlandesgericht Im Namen des Volkes Anerkenntnisurteil
13 U 97/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht
Anlage zum Protokoll vom 31.01.2007
Verkündet am 31.01.2007
In dem Rechtsstreit
hat der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 31. Januar 2007 durch den Richter am Oberlandesgericht Hänisch als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Mai 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.396,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 27. Mai 2005 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 13,85 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert im Berufungsrechtszug: 9.396,- €.
Ende der Entscheidung
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